BANKEN UND SPARKASSEN

Es kommt so gut wie nie vor, dass ein Verstorbener kein eigenes Bankkonto hatte. Verheiratete Verstorbene haben oftmals ein gemeinsames Konto mit dem Ehegatten, hierbei kommt es darauf an ob ein Und/Oder-Konto geführt wird.

Streng genommen sind nur die Erben des Verstorbenen zu Verfügungen über Bankguthaben berechtigt und die Sparkassen und Banken können darauf bestehen, dass ihnen zum Nachweis der Erbenstellung ein Erbschein vorgelegt wird.