FRIEDHOFSVERWALTUNG

Wie auch im Falle der Krematorien verfügt der Bestatter meist über einen engen Kontakt zur regionalen Friedhofsverwaltung. Diese ist bei den jeweiligen Kommunen angesiedelt, da sich in Deutschland Friedhöfe ausschließlich in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft befinden. Ausnahme sind die kirchlichen Friedhöfe die in verschiedenen Bundesländern noch durch die Kirche verwaltet werden. Der Auftraggeber der Bestattung erteilt beim Bestatter in der Regel einen Auftrag zum Abschluss eines Grabnutzungsvertrages. Dies sorgt dafür, dass eine direkte rechtliche Beziehung zwischen den Angehörigen oder dem Auftraggeber und der Friedhofsverwaltung entsteht.