STANDESAMT
Aufgrund des Personenstandsgesetzes erfassen die Standesämter in Deutschland alle Geburten, Eheschließungen und Todesfälle sowie jegliche Veränderungen im Personenstand wie beispielsweise die Scheidung. Anzeigepflichtig für einen Todesfall sind prinzipiell alle Personen, die vom Tode eines Menschen Kenntnis erlangen. Insbesondere Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser sind selbstständig zu einer Anzeige verpflichtet. Dennoch wird vielfach diese Aufgabe dem beauftragten Bestatter überlassen. Die Beurkundung des Sterbefalles setzt die Todesbescheinigung eines Arztes voraus. Der Beurkundungsvorgang verlangt aber noch weitere Unterlagen, insbesondere eine Geburtsurkunde der verstorbenen Person. Vielfach sind solche Unterlagen nicht ohne weiteres verfügbar, was zu einer Verzögerung bei der Beurkundung führt. Sofern alle Dokumente vorhanden sind erfolgt die Beurkundung bei den Behörden zeitnah.
Das Standesamt benötigt folgende Dokumente:
- Geburtsurkunde
- Heirats- / Eheurkunde
- Ggf. Scheidungsurteil
- Evtl. letztwillige Verfügung zur Feuerbestattung
- Ggf. Sterbeurkunde des Partners
- Wohnort-Nachweis (Personalausweis oder Meldebescheinigung des Verstorbenen, wenn der Tod nicht am Wohnort eingetreten ist)
- Sofern vorgenannte Urkunden durch ausländische Behörden ausgestellt wurden muss das Original und eine deutsche Übersetzung nach ISO-Norm vorgelegt werden.
Sollten vorgenannte Urkunden fehlen so beschafft der Bestatter diese für Sie gerne.