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Der Bestatter und seine Werklohnforderung

Das sogenannte Forderungsmanagement sollte als Instrument kaufmännischer Unternehmensführung in den nächsten Wochen und Monaten eine zunehmend größere Rolle auch für Bestatter spielen.

Denn die Corona-Krise wird nicht nur vermehrt Unternehmensinsolvenzen gerade bei kleineren Unternehmen oder Freiberuflern zur Folge haben. Frank Eisenbarth, Leiter Gewerbekunden und Freie Berufe bei der Bank 1 Saar in Saarbrücken, warnt vor einem Dominoeffekt: „Wir haben ganze Branchen, die von Corona schwer belastet wurden, und in denen mit viel Engagement ums Überleben gekämpft wird - beispielsweise Gastronomie, Touristik oder die Eventbranche.“ Und hinter jedem Unternehmen verberge sich natürlich auch ein Unternehmer sowie gegebenenfalls dessen Arbeitnehmer. Diese geraten in Zeiten von Corona in die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit durch Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit.

Die Soforthilfen des Staates wie auch die jetzt geplanten Überbrückungsgelder können gegebenenfalls auch Bestattern weitergeholfen haben oder zukünftig weiterhelfen. Denn tatsächlich gab es erste Meldungen über die Insolvenz von Bestattungsunternehmen, weil interessanterweise die Zahl der Todesfälle zumindest in einigen Regionen gegenüber den Vorjahren rückläufig war.

Allein – die staatliche Hilfe ist die eine Seite, die andere: die Selbsthilfe. Wie heißt es so schön: Schnelles Geld ist gutes Geld, und da ist wirklich etwas daran. Bestatter sind da manchmal etwas nachlässig oder zu großzügig. Rechnungen müssen einfach zeitnah geschrieben werden und die höfliche Erinnerung sollte erfolgen, wenn das Zahlungsziel überschritten ist. Auch als Bestatter sollte man sich vor konsequentem Mahnen nicht scheuen, verfehlte Großzügigkeit kann später teuer werden.

Das Gesetz sieht vor, dass ein Verbraucher in Verzug gerät, wenn er nicht innerhalb einer in einer Mahnung gesetzten Zahlungsfrist die Rechnung begleicht. Automatisch in Verzug gerät der Verbraucher nur dann, wenn er auf eine 30-Tage-Zahlungsfrist und deren Folgen schon in der Rechnung aufmerksam gemacht wurde. Wichtig ist: Sogar eine einzige Mahnung genügt. Natürlich möchte man sich als Bestatter nicht in Verruf bringen, wenn man allzu drängend seine Rechnungen anmahnt. Wenn man aber dann am Telefon vom Auftraggeber vertröstet wird und auf eine freundliche Erinnerung keinerlei Reaktion erfolgt, sollte man eigentlich ahnen, wohin dies führen kann. „Häufig sind es gerade die ‚guten und langjährigen Bekannten‘, die den Handwerker, also auch den Bestatter, als Kreditgeber missbrauchen und im Zweifel hängen lassen“, so Eisenbarth.

Oft kennen die Betriebe aber die Auftraggeber nicht genau. Eine Option beim Forderungsmanagement ist das Factoring, also der Verkauf der Forderung an einen Dritten. Der insoweit fällige Abschlag von der Rechnungssumme wird ausgeglichen durch ein Mehr an Liquidität und die Risikominimierung, weil der Dritte die offene Forderung aus dem Bestattungsvertrag eintreibt.