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Keine Sorgen bei der Bestattungsvorsorge

Die Corona-Krise löst nicht nur in gesundheitlicher Hinsicht Sorgen und Ängste aus. Mittlerweile scheinen die wirtschaftlichen Folgen noch gravierender zu sein. Vielfach wird mit einer Insolvenzwelle gerechnet und es gibt besorgte Nachfragen, ob die Einlagen im Rahmen der Bestattungsvorsorge sicher sind.

Das Creditreform Magazin titelte im Juli 2020: „Rette sich wer kann – wann kommt die Insolvenzwelle?“ Hintergrund dafür ist unter anderem die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Ende September 2020. Dr. Carsten Uthoff von der Creditreform Saarbrücken ergänzt: „Wir hatten bisher im ersten Halbjahr deutschlandweit gerade einmal 8.900 Insolvenzanmeldungen durch Unternehmen, so wenig wie nie. Viele Unternehmen konnten sich bisher aber nur mit staatlichen Unterstützungsleistungen über Wasser halten.“

Man sollte meinen, dass Bestattungen ein krisenfestes Geschäft darstellen. Aber vielfach haben Bestatter gerade in ländlichen Regionen auch ein Standbein als Schreiner oder in einzelnen Fällen als Gärtnerei und sind insoweit durchaus für konjunkturelle Schwankungen anfällig. Und nicht zuletzt könnte man auch daran denken, dass auch Sparkassen und Volksbanken als Hauptfinanziers des Mittelstandes ihrerseits in wirtschaftliche Nöte kommen könnten, wenn deren Geschäftskunden reihenweise in die Insolvenz rutschen würden.

Hier kann man beruhigen. Zwar setzen sowohl das Deutsche Institut für Bestattungskultur GmbH wie auch die Fachinnung Holz und Kunststoff Saar bei ihren Treuhandmodellen auf die Sparkassengruppe als Partner bei den Treuhandlösungen: das DIB auf die Sparkasse Waldeck-Frankenberg und die Fachinnung auf die Sparkasse Saarbrücken. Hermann Hubing, Geschäftsführer des DIB, verweist auf das Sicherungssystem der Sparkassen Finanzgruppe und auf das Einlagensicherungsgesetz: „Beide Sicherungssysteme schützen die Kundeneinlagen bis zu einer Höhe von 100.000 €, wobei die Einlagensicherung laut Gesetz gegenüber dem Institutsicherungssystem nachgelagert ist.“

In jedem Fall sind also die einzelnen Treuhandkonten bei der jeweiligen Sparkasse bis zur - im Falle der Bestattungsvorsorge natürlich völlig irrelevanten - Höhe von 100.000 € abgesichert!

Hier ist auch von Vorteil, dass es sich in keinem Fall um ein Sammelkonto des Treuhänders handelt, sondern für jeden einzelnen Kunden des Bestatters ein eigenes Konto mit dem Kunden als wirtschaftlich Berechtigten eingerichtet ist. Problematisch könnte es nur werden, wenn der betreffende Kunde auch ohnehin weitere Einlagen bei der gleichen Sparkasse unterhält – aber nur in einer Höhe von zusammen über 100.000 €. „Vor einer Bankenkrise muss man als Vorsorgender keine Angst haben“, so Innungsgeschäftsführer Michael Peter resümierend, „denn die Bestattungsvorsorgebeträge sind definitiv sicher.“

Und was ist, wenn mein Bestatter Insolvenz rutscht? Nun – genau dafür gibt es die Treuhandregelung. Denn nicht der Bestatter ist Inhaber des Kontos mit der Bestattungsvorsorgeeinlage, sondern gerade eben der Treuhänder, also das DIB oder die Fachinnung. Bei letzterer kommt noch hinzu, dass es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt, bei der die Hürden für eine Insolvenz besonders hoch sind. Damit steht in jedem Fall das vom Kunden eingezahlte Geld für dessen Bestattungsvorsorge zur Verfügung, wobei sich gegebenenfalls der Treuhänder auch darum kümmert, einen neuen Bestatter für die dermaleinstige Bestattung zu organisieren, wenn es wirklich zu einer Insolvenz des Vertragsbestatters käme.