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Biologische Risiken im Bestattungswesen sicher beherrschen

Aktualisierte DGUV-Information 214 021 stärkt Arbeitsschutz, Prozessqualität und professionelle Verantwortung.

Beschäftigte in Bestattungsunternehmen sind bei der Arbeit mit Verstorbenen biologischen Risiken ausgesetzt, insbesondere durch Mikroorganismen. Um diese Risiken zu minimieren, ist höchste Sorgfalt und der Einsatz professioneller Schutzmaßnahmen unerlässlich.
Mit der überarbeiteten DGUV-Information 214-021 liegt nun eine aktualisierte Orientierungshilfe vor, die Bestattungsunternehmen bei der sicheren und fachgerechten Durchführung ihrer Tätigkeiten unterstützt.
Die erstmals 2009 – damals noch als BGI 5026 – herausgegebene DGUV Information 214 021 „Biologische Arbeitsstoffe im Umgang mit Verstorbenen“ wurde überarbeitet. Sie stellt eine zentrale Orientierungshilfe für Bestattungsunternehmen dar, die täglich mit anspruchsvollen hygienischen, organisatorischen und rechtlichen Anforderungen konfrontiert sind. Die aktualisierte Fassung wurde inhaltlich vertieft und steht nun sowohl im Medienkatalog der BG Verkehr als auch in der Publikationsdatenbank der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zum Download bereit. Damit erhalten Fach- und Führungskräfte im Bestattungsgewerbe ein praxisnahes Instrument, das sie bei der sicheren Planung, Durchführung und Dokumentation ihrer Tätigkeiten unterstützt.
Professionell tätige Bestatterinnen und Bestatter arbeiten regelmäßig in Situationen, in denen sie mit biologischen Arbeitsstoffen in Kontakt kommen können. Dazu zählen Mikroorganismen wie Bakterien, Viren, Pilze oder Parasiten, die im Körper Verstorbener vorhanden sein können oder sich im Verlauf natürlicher Zersetzungsprozesse entwickeln. Die DGUV-Information vermittelt daher nicht nur grundlegende Kenntnisse zu biologischen Gefährdungen, sondern zeigt auch auf, wie diese im Rahmen einer strukturierten Gefährdungsbeurteilung erkannt, bewertet und durch geeignete technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen beherrscht werden können.
Besonders für die Praxis wertvoll sind die erweiterten Kapitel zu spezifischen Tätigkeitsfeldern, die im Bestattungswesen eine hohe Relevanz besitzen:
•    Thanatopraktische Behandlung / Modern Embalming
Dieses Kapitel beleuchtet detailliert die hygienischen und arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen bei thanatopraktischen Behandlungen. Es beschreibt notwendige Raumstandards und organisatorische Vorgaben, PSA-Anforderungen, Desinfektionsmaßnahmen sowie die sichere Handhabung von Instrumenten und Chemikalien. Für thanatopraktisch ausgebildete Fachkräfte bietet es eine klare Struktur zur Minimierung von Infektionsrisiken und zeigt, wie diese im Rahmen der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung erfasst werden müssen. 
•    Wiederbelegung, Umbettung und Exhumierung
Diese Tätigkeiten erfordern besondere Sorgfalt, da hier häufig mit Verstorbenen gearbeitet wird, deren Zustand oder Infektionsstatus nicht eindeutig bekannt ist. Die DGUV-Information erläutert und welche Vorgaben sich hierbei aus der Technischen Regel für biologische Arbeitsstoffe 500 (TRBA 500) ergeben. Weiterhin wird unter anderem beschrieben, mit welchen mikrobiologischen Risiken (HI-Viren, HCV, HBV etc.) und den damit verbundenen Überlebensdauern zu rechnen ist.
•    Bergung von Unglücksopfern und spät aufgefundenen Verstorbenen
In diesen Einsatzsituationen treten oft erhöhte Risiken auf, die auch in Abhängigkeit der Lage und des Zustandes der Verstorbenen genau betrachtet werden müssen. Oft ist im Vorfeld nicht klar , ob biologische Arbeitsstoffe (Schädlingsbefall, kontaminierte Einsatzorte etc.) vorhanden sind.  Auch hier müssen die Vorgaben der TRBA 500 eingehalten werden. Die Broschüre beschreibt praxisnah, wie Bergungsteams sich schützen, welche PSA-Kombinationen geeignet sind und wie die hygienische Nachbereitung von Material, Fahrzeugen und Räumen erfolgen muss.
Ein weiterer zentraler Bestandteil der Publikation ist der beispielhafte Hygiene- und Desinfektionsplan, den die BG-Verkehr auf ihrer Webseite zum separaten Download anbietet.  Er dient als Vorlage für betriebliche Hygienekonzepte und kann individuell an die jeweiligen Unternehmensstrukturen angepasst werden. Damit unterstützt die DGUV Unternehmen dabei, ihre internen Abläufe rechtssicher, nachvollziehbar und einheitlich zu gestalten.
Die 44seitige Broschüre ist digital verfügbar; die gedruckte Ausgabe wird voraussichtlich im Laufe des Aprils ausgeliefert. Für Bestattungsunternehmen bietet die neue Fassung eine wichtige Grundlage, um Mitarbeitende zu schulen, Prozesse zu standardisieren und die eigene Arbeitsschutzorganisation auf einem hohen Niveau zu halten.
Bezugsquellen:
BG Verkehr
www.bg-verkehr.de ; Webcode: 10815917

DGUV

https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/116/biologischearbeitsstoffe-beim-umgang-mit-verstorbenen 

Quelle: Depositphotos