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Mehr Bürokratie bei Bestattungen im hohen Norden

Die Neufassung des schleswig-holsteinischen Bestattungsgesetzes ist am 31.12.2024 in Kraft getreten. Wir stellen die für Bestatter relevantesten Änderungen vor und haben mit dem Bestatter Joachim Schlüter aus Lübeck gesprochen.

Zunächst die wichtigsten Gesetzesänderungen:

In § 2 werden die Begrifflichkeiten Totgeborenes und Fehlgeburt definiert. Die Unterschiede ergeben sich aus dem Erreichen der 24. Schwangerschaftswoche und aus dem Gewicht von 500 g. Im gleichen Paragrafen werden Bestattungswälder ausdrücklich erwähnt.

Die Todesbescheinigung kann gemäß § 2 Nummer 13 auch in elektronischer Form erfolgen.

Die Seebestattung darf nur noch durch bestimmte Unternehmungen stattfinden.

Die Beisetzung von Urnen darf später erfolgen, nämlich innerhalb von 3 Monaten nach der Einäscherung. Zum ersten Mal gibt es eine Regelung zur Entnahme von Metallteilen aus der Totenasche.

Ein Krematorium darf eine Urne erst aushändigen, wenn deren Beisetzung gesichert ist. Dies ist nicht mehr der Fall bei der Übergabe an ein Bestattungsunternehmen, sondern nur wenn nachgewiesen wird, dass am Bestimmungsort eine geeignete Beisetzung erfolgt. Wenn die ordnungsgemäße Beisetzung nicht innerhalb von 6 Wochen nachgewiesen wird, droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Das Gesetz lässt nun das Verstreuen oder Vergraben von Asche ohne Behältnis auf einem festgelegten Bereich des Friedhofs zu, sofern dies dem Willen des Verstorbenen entspricht. Auch eine sogenannte Tuchbestattung, also ohne Sarg, ist nun allgemein zulässig - auch ohne religiöse oder weltanschauliche Gründe.

 

Zur Neufassung führten wir ein Interview mit Joachim Schlüter aus Lübeck, Mitglied im Fachbeirat  Bestatter im Verband Hamburg-Schleswig-Holstein und seit gut zwanzig Jahren Mitglied im Fachausschuss Bestatter im Bundesinnungsverband Holz & Kunststoff:

Das neue Bestattungsgesetz in Schleswig-Holstein schwankt zwischen Liberalisierung und zusätzlicher Bürokratie. Welche Regelung finden Sie insbesondere überflüssig?

Schlüter: Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum man jetzt einen Nachweis über die ordnungsgemäße Beisetzung von Totenasche führen muss. Früher war das mit der Aushändigung der Urne an den Bestatter erledigt. Es wird immer mehr Bürokratie, die der Bestatter erledigen muss.

Jetzt ist in Ihrem Bundesland allgemein die sarglose Bestattung zulässig. Hatten Sie vorher schon mal Nachfragen nach dieser Bestattungsform und ist seit Inkrafttreten des Gesetzes die Nachfrage danach gestiegen außerhalb des religiösen Kontextes?

Schlüter: Es gab bisher noch keine Anfragen für sarglose Bestattungen. Einige Familien sprechen mich auf das Thema an, aber können sich so eine Art der Bestattung nicht vorstellen.

Sehen Sie mit der sarglosen Bestattung auf Dauer eine wirtschaftliche Belastung für Bestatter?

Schlüter: Eigentlich nicht. Außerhalb des muslimischen Kulturkreises wird die Tuchbestattung kaum an Bedeutung gewinnen. Das zum einen. Und zum andern: Mittlerweile haben wir weit über 80 % Feuerbestattungen und bei der Kremation ist ein Sarg unabdingbar.

Mit dem neuen Gesetz kann eine Friedhofsordnung die Verstreuung der Totenasche erlauben. Damit wird eine Urne entbehrlich. Geht das zulasten der Bestatter?

Schlüter: Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies die vorherrschende Form der Feuerbestattung wird. Wer es billig will, wird das immer irgendwie bekommen. Entscheidend ist, dass wir unsere Dienstleistung in den Vordergrund stellen und entsprechend abrechnen. Die Kalkulation darf sich einfach nicht darauf beschränken, einen Preis für den Sarg oder die Urne auszuweisen. Wir müssen unsere Leistungen im Einzelnen auflisten und verkaufen. Es wird immer die Billig- und die Exklusivbestattungen geben. Der größte Teil der Bestattungen ist aber immer noch die goldene Mitte in der Preisklasse - auch bei den Urnenbestattungen mit Trauerfeier und Beisetzung.

Zum Abschluss noch zum liebsten Thema vieler Bestattertagungen in den letzten beiden Jahren: die Erprobung alternativer Bestattungsformen gemäß § 15 a Bestattungsgesetz Schleswig-Holstein. Gemeint ist damit die so genannte Reerdigung, also die Kompostierung des Leichnams. Gibt es dafür eine nennenswerte Nachfrage oder wie schätzen Sie die Zukunft dieser Bestattungsform ein?

Schlüter: Es gibt in unserer Umgebung keine Nachfrage zur Reerdigung. Es werden manchmal Fragen zur Durchführung und den Kosten gestellt. Aber da die Friedhöfe die Art der Bestattung in ihren Gräbern nicht anbieten, wird es schwierig für die Familien, einen Friedhof in ihrer Nähe zu finden. Die Friedhöfe ändern ihre Satzung nicht mal eben schnell. 

 

Joachim Schlüter